In Italien besteht seit dem 1. November 2025 auf allen Skipisten eine
Helmpflicht für alle Wintersportler
(Skifahrer, Snowboarder und Rodler), nicht nur für Minderjährige unter 18 Jahren. Ein Helm muss CE-zertifiziert sein und für den Alpinsport zugelassen sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro und möglicherweise der Entzug des Skipasses. Der Deutsche Alpenverein (DAV) empfiehlt generell das Tragen eines Helms zum Schutz vor Kopfverletzungen.
Sporthaftpflicht Skifahren in Italien
Außerdem müssen Skifahrer*innen Seit 01.01.2022 auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen.
In dem Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert.
Die Bestätigung der Dialog Versicherung in deutscher und englischer Sprache, die zusammen mit dem DAV-Mitgliedsausweis und einem Ausweis mit Lichtbild mitgeführt werden sollte, findest Du hier: https://www.alpenverein.de/files/bestaetigung-sporthaftpflicht-skifahren-italien.pdf




