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Allgemeine Regelungen zu den Ausfahrten der DAV Sektion Reutlingen

1. Allgemeines

Die DAV Sektion Reutlingen ist kein Reiseveranstalter, bei dem Du eine Reise buchst, sondern bietet den organisatorischen Rahmen für die gemeinschaftlichen Unternehmungen ihrer Mitglieder.

Die Tourenleiter*innen sind ehrenamtlich tätig und wollen für Dich und auch für sich selbst schöne gemeinsame Erlebnisse in der Natur gestalten.

2. Teilnahmeberechtigung

An Veranstaltungen der Sektion Reutlingen des Deutschen Alpenvereins e. V. können grundsätzlich nur Alpenvereinsmitglieder (die also mindestens einer Sektion des Deutschen Alpenvereins e. V. angehören) teilnehmen. Ausnahmen für Nichtmitglieder (Schnupper- und Kooperationsangebote) sind entsprechend in der Ausfahrtbeschreibung gekennzeichnet.

Teilnehmer*innen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig sind, müssen zusätzlich zur Anmeldung das Formular Zustimmungserklärung für Minderjährige einreichen.

3. Teilnahmebedingungen

Veranstaltungen sind nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung.

Bei Veranstaltungen im Beisein der Erziehungsberechtigten obliegt diesen die Aufsichtspflicht für ihre Kinder.

Die Tourenbeschreibungen sind mit Angaben der Schwierigkeiten und Anforderungen im Touren- und Kursprogramm veröffentlicht.

Die im Programm angegebenen Zeiten sind Durchschnittswerte ohne Pausen; unter ungünstigen Voraussetzungen kann sich der Zeitaufwand vergrößern.

Schwierigkeitsangaben können sich immer nur auf den Normalfall beziehen, d.h. sie setzen sicheres Wetter, trockenen Fels, gute Eisverhältnisse, keine Altschneereste oder Ähnliches voraus. Da diese Bedingungen nicht vorhersehbar sind, muss jede*r Teilnehmer*in ausreichende Reserven zusätzlich zum eigenen persönlichen Können einkalkulieren.

Genauere Informationen findet Ihr in der Übersicht der Schwierigkeitsbewertungen.

Die Leistungsfähigkeit des/der Teilnehmer*in muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Die Veranstaltungsleitung kann Teilnehmer*innen im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn diese den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen.

4. Ausfahrtbeschreibung und Anmeldung

Detaillierte Ausfahrtsbeschreibungen findet Ihr auf unserer Homepage, www.dav-reutlingen.de/programm/jahresprogramm, hierüber erfolgt auch die Onlineanmeldung.

Eine Anmeldung ist auch durch Zusendung des Anmeldeformulars möglich.

Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

5. Bestätigung der Anmeldung

Wird eine Anmeldung angenommen, wird innerhalb von zwei Wochen von der Veranstaltungsleitung eine Teilnahmebestätigung gesendet.

Ab dann ist die Anmeldung verbindlich und die “Allgemeinen Ausfahrtsregelungen” sind vereinbart. Die Bearbeitungsgebühr 20 € ist ab diesem Zeitpunkt fällig, die mit den Veranstaltungskosten verrechnet wird.

Weitere Informationen zur Veranstaltung incl. eines möglichen Termins zu einer Vorbesprechung bekommen die Teilnehmer*innen vor der Veranstaltung.

6. Veranstaltungskosten

Die Kosten einer Veranstaltung sind im Programm grundsätzlich nicht angegeben, da sie zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht bekannt sind.

Die Teilnehmer*innen tragen üblicherweise die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung vor Ort selbst.

Fahrtkosten werden je nach Transportwahl entsprechend umgelegt.

Zusätzlich fällt ein Betrag für Organisation und Leitung an („Organisationsbeitrag“).

Die Gesamtkosten für die Ausfahrt werden von der Ausfahrtsleitung vor der Ausfahrt bekannt gegeben.

7. Anzahlung – Stornoregelung- Bezahlung

Bei Stornierung der Anmeldung durch den/die Teilnehmer*in wird die Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Die individuellen Stornogelungen der einzelnen Ausfahrten sind zu beachten.

Sofern bei den Veranstaltungen keine andere Regelung angegeben ist, müssen die Organisationskosten vor dem Start der Veranstaltung auf ein Sektionskonto bezahlt worden sein.

8. Absage / Abbruch

Die Sektion kann aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen eine Veranstaltung absagen, verschieben oder abbrechen.

Bereits bezahlte Beträge werden – abzüglich der tatsächlich angefallenen Kosten – erstattet.

Sollte eine Veranstaltung von der Sektion abgesagt werden, erfolgt eine Benachrichtigung telefonisch oder per E-Mail.

9. Vorzeitige Abreise/Ausschluss

Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder bei einem Unfall während der Veranstaltung, bei verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch die Veranstaltungsleiter*innen nach Veranstaltungsbeginn, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Beträge.

10. Ausrüstung

Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich, Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen.

Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

11. An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Davon ausgenommen sind von der Sektion organisierte, gemeinsame Anfahrten mit Kleinbussen/Reisebussen. Hier werden die Kosten auf die Teilnehmer*innen umgelegt.

Die An- und Abreise mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt.

Die Kosten werden in der Regel unter den Insassen geteilt, das gilt auch für die Kosten für Maut, Autobahn- oder Parkplatzgebühren. Alternativ kann eine km-Pauschale vereinbart werden.

Stand November 2022

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