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Neues aus der Sektion Reutlingen

Hinweis für Italiens und Südtirols Skipisten

Versicherungsnachweis über Haftpflichtversicherung

Seit 2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens und Südtirols Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen.  

Im Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, welches alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert, die subsidiär eintritt, wenn keine  eigene private Haftpflichtversicherung besteht.

Eine Bestätigung über den Versicherungsschutz für Alpenvereinsmitglieder kann im Download-Bereich des Alpenvereins heruntergeladen werden: 

 Auf dieser Seite findest Du auch weitere Infos rund um das Thema Versicherungen.

Weitere Gesetze umfassen z. B. 

  • für Ski- und Pistentouren, Schneeschuh- und Winterwanderungen: Wer sich auf Wintertour in Gebiete begibt, in welchen Lawinengefahr herrscht, muss mit LVS-Gerät, Sonde und Schaufel ausgerüstet sein. 

  • Für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrer*innen bis 18 Jahre gilt eine Helmpflicht. Der Helm muss CE-zertifiziert sein und eine „Zulassung“ für Alpinskifahren haben.  

  • Alkoholisierte Skifahrende erhalten ab 0,5 Promille eine Geldbuße, ab 0,8 Promille gilt es als Straftat mit entsprechenden Maßnahmen.  

  • Bitte stets vor Reiseantritt über die jeweils gültigen Bestimmungen des Reiselands informieren. 

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