Neu! Unsere Aktiv-Börse

Neues aus der Sektion Reutlingen

Corona Hinweis der Sektion Stand 19.8.2020

Hier eine kleine Übersicht über aktuelle Beschränkungen zur Gruppengrößen, Fahrgemeinschaften und Maskenpflicht:

Deutschland:

Fahrgemeinschaften sind möglich (bis zu 10 Personen; Stand 26.6.2020). Sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstandes mitfahren, wird jedoch dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Inzwischen ist die Einschränkung von Gruppengrößen z.B. in Bayern nicht mehr relevant für DAV-Gruppen. Derzeit sind entsprechend der allgemeinen Beschränkungen für Vereinssport outdoor 100 Teilnehmende zugelassen. Private Gruppen im öffentlichen Raum dürfen z.B. in Bayern nicht mehr als 10 Personen oder 2 Hausstände umfassen, in Baden-Württemberg sind es 20 Personen.

Österreich:

Bei der Sportausübung muss laut Gesetz kein Mindestabstand mehr eingehalten werden. Trotzdem empfehlen wir weiterhin – wo immer möglich – das Abstandhalten von 1 Meter. In jedem Fall zu Personen, die nicht zur eigenen Gruppe gehören. Keine Gruppenbegrenzung, Kleingruppen bevorzugen. Ohne Mund-Nasen-Schutz dürfen einschließlich dem Lenker nur zwei Personen in jeder Sitzreihe befördert werden.

Auf Hütten ist weder für Personal noch für Gäste Mund-Nasenschutz vorgeschrieben, kann jedoch individuell verlangt werden.

Italien:

Kommen alle Insassen eines Autos aus demselben Haushalt, gibt es keine Einschränkungen. Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist jedoch vorgeschrieben, sobald Personen aus weiteren Haushalten zusammen unterwegs sind. Hier müssen die allgemein geltenden Abstandsregeln beachtet werden. Deshalb ist die Zahl der Mitfahrer in einem Fahrzeug begrenzt: höchstens zwei Personen je Sitzreihe und nur auf den an der Seite gelegenen Sitzen befördert werden. Der Beifahrersitz muss frei bleiben. Überall in Italien gibt es Abstandsregeln – auch für Touristen. In Geschäften, Zügen oder anderen geschlossenen Räumen gilt bis in den September Maskenpflicht. Auch auf Plätzen und vor Lokalen, wo häufig viele Menschen stehen, muss von 18 Uhr bis 6 Uhr ein Atemschutz getragen werden.

Dies ist eine Zusammenstellung ohne Gewähr. Bitte informiert Euch auf den Seiten des DAV,ÖAV oder auch anderen Seiten wie z.B. ADAC. Die Regelungen können sich laufend ändern. Auf Reisewarnungen und Folgen ist unbedingt zu achten.

 

Wir wünschen allen trotz dieser Umstände einen schönen Sommer und einen erholsamen Urlaub.

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