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Helm- und Haftpflicht auf der Piste

Neue Sicherheitsbestimmungen in Italien und Südtirol für Skifahrer*innen

 

seit 01.01.2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen. In dem Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert.

Auf der Seite des DAV Bundesverbandes https://www.alpenverein.de/helm-und-haftpflicht-auf-der-piste_aid_37830.html  findest Du eine Bestätigung der Dialog Versicherung in deutscher und englischer Sprache, die zusammen mit dem DAV-Mitgliedsausweis und einem Ausweis mit Lichtbild mitgeführt werden sollte.

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