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Doppelmitgliedschaft DAV + TSG:  Beitragsermäßigung über Antragsformular möglich.

 

Der Spartenbeitrag in den Trainingsgruppen des Bereiches Klettern fällt pro Schuljahr an. Eine Mitgliedschaft in der Sektion Reutlingen ist Voraussetzung. Zusätzlich wird pro Trainingsteilnahme ein Eintritt in die Kletterhalle in Höhe von 5 € erhoben.

Der Spartenbeitrag für die Gymnastikgruppen über 25 € fällt jeweils pro Kalenderjahr an

Allgemeine Regelungen zur Mitgliedschaft:

SEPA-Mandat

Der Beitrag für die Jahresmitgliedschaft  wird ohne separate Rechung am 1. Werktag im Januar automatisch eingezogen. Bei einem unterjährigen Eintritt wird der volle Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr zeitnah eingezogen. Bei einem Eintritt ab 01. September des Jahres  wird nur der halbe Jahresmitgliedsbeitrag und keine Aufnahmegebühr belastet.

Hier kannst Du dasFormular für das SEPA-Mandat hochladen.

Solltest Du kein SEPA-Mandat für den Mitgliedsbeitrag erteilen, bitten wir den Beitrag zuzüglich Bearbeitungsgebühr von 5,00 € unaufgefordert bis spätestens 10.01. auf unser Konto DE 34 6405 0000 0000 0180 16 bei der KSK Reutlingen zu überweisen.

Aufnahmegebühr
je Aufnahmevorgang für Kinder/Jugendliche  5 €, für alle anderen 10 €. 

Werden eine A-und eine B-Mitgliedschaft gleichzeitig beantragt oder eine Familienmitgliedschaft begründet, werden nur einmal 10 € berechnet.

B-Mitgliedschaft und Familienverbund ist nur bei gemeinsamem Haushalt und bei Abbuchung von einem Konto (für alle Beiträge) möglich.

Kinder werden im Jahr nach Vollendung des 18.Lebensjahres auf eine eigenständige D-Mitgliedschaft umgestuft. Das SEPA-Mandat der Eltern wird automatisch auch für diesen Beitrag weiter genutzt, sofern keine andere Weisung oder eine Kündigung bis zum 30.9. vorliegt. Das gleiche gilt für die Umstufung von einer D-Mitgliedschaft in eine A-Mitgliedschaft mit Vollendung des 25. Lebensjahres.

Kündigungen zum 31.12. müssen schriftlich bis zum 30.9. vorliegen.

Adressänderungen und Kontoverbindungsänderung können nur bis zum 1.12. für das Folgejahr berücksichtigt werden.

Sektionswechsel
Es bedarf einer Kündigung bei Deiner Heimatsektion bis zum 30.9. - eine spätere Kündigung bedeutet ein weiteres Jahr Mitgliedschaft in der bisherigen Sektion.

Es besteht die Möglichkeit, Deinen aktuell gültigen Ausweis gegen einen neuen Ausweis der Sektion Reutlingen einzutauschen. Hierbei muss die Kündigungsbestätigung der bisherigen Sektion vorgelegt werden.

(Ein Wechsel von der Sektion Reutlingen zu einer anderen Sektion bedarf ebenfalls einer ordentlichen Kündigung zum 30.09.)

Stand 20.4.2016

Beitragsermäßigung für Doppelmitgliedschaft DAV + TSG

Anträge können ab Januar 2024 gestellt werden. Hierzu ist die Vorlage des DAV-Mitgliedsausweises 2024 bzw. die schriftliche Bestätigung der TSG Geschäftsstelle (kann dort per Mail oder vor Ort angefordert werden) notwendig. Für das Jahr 2024 erfolgt, nach der Beitragszahlung, eine Erstattung des Differenzbetrages. In den Folgejahren wird automatisch der ermäßigte Beitrag eingezogen.

Der Antrag und die entsprechende Regelung liegt bei den Geschäftsstellen aus bzw. kann auf der jeweiligen Homepage heruntergeladen werden:

Weitere Infos und Antragsformular zum Download

Stand 01.01.2024

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