Zum ersten Mal gibt es eine Jugendvollversammlung, die nach Beschluss des Bundesverbandes verpflichtend ist. Das ist eine eigene Mitgliederversammlung für die Jugend. Wir treffen uns auf der Jugendvollversammlung, um zu diskutieren, um uns auszutauschen und um über Vorschläge abzustimmen was in unserer Sektion in der Jugendarbeit getan werden kann.
Wer darf zur Jugendvollversammlung kommen?
Tagesordnung
Die aktuell gültige Muster- Sektionsjugendordnung kann unter https://www.dav-reutlingen.de/verein/service/downloads.html eingesehen werden. Ebenfalls liegt sie in der Geschäftsstelle zur Einsicht aus.
Anträge zur Jugendvollversammlung sind bis zum 20. April 2019 an den Ersten Vorsitzenden zu richten.
Wir freuen wenn DU uns bei der Jugenvollversammlung besuchen kommst.
Organisation: | Jochen Ammann 1. Vorsitzende in Vertretung für den Jugendreferenten |
Kontaktdaten Organisator: |
Jochen Ammann
,
jochen.ammann@dav-reutlingen.de |
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